Informationen zur Ausbildung

zur staatlich anerkannten Erzieherin / staatlich anerkanntem Erzieher (Bachelor Professional)
Informationen zur Ausbildung

1. Wie werde ich Erzieher*in?

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2. Welche Aufnahmevoraussetzungen muss ich erfüllen?

  • die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und jeweils einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  • oder 2. einen mittleren Schulabschluss und eine einschlägige berufliche Vorbildung durch:
    • Mittlere Reife + einschlägige Berufsausbildung oder
    • Mittlere Reife + Berufsausbildung + Praktikum

3. Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

  • Für die Bewerber mit mittlerem Schulabschluss beginnt die gegliederte Ausbildung mit dem Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ). In diesem Jahr sind die Auszubildenden an zwei Tagen in der Woche in der Fachakademie und dreimal in der Woche in der Praxis.
  • Bewerber mit dem (Fach-)Abitur und/oder einer abgeschlossenen Ausbildung können direkt in die gegliederte oder praxisintegrierte Ausbildung aufgenommen werden. Diese Ausbildung dauert drei Jahre.

4. Was bedeutet Probezeit?

  • Die endgültige Aufnahme an der Fachakademie ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Als Probezeit gilt das erste Studienhalbjahr.
  • Die Probezeit ist nicht bestanden, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Leistungen des Studierenden nicht damit gerechnet werden kann, dass er das Ziel des Studienjahres erreicht. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Leistungen am Ende der Probezeit in einem Pflichtfach mit der Note 6 oder in zwei Pflichtfächern mit der Note 5 zu bewerten sind.

5. Welches Schulprofil hat die evangelische Fachakademie?

  • Die Fachakademie für Sozialpädagogik der Evangelischen Diakonissenanstalt Augsburg ist eine der ältesten konfessionell gebundenen Ausbildungsstätten für staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen in Bayern. Sie kann auf eine über 120-jährige Tradition blicken.
  • Offenes christliches Menschenbild: Vertrauens- und Beratungslehrkräfte (individuelle Beratung), Aufnahme von Studierenden mit und ohne Konfession, Andachten und gemeinsame Gottesdienste, etc.
  • Moderne Erwachsenenbildung: moderne Lehrmethoden, Arbeit mit digitalen Medien, Biographiearbeit, etc.
  • Vielfältige Praxisorientierung: Auslandspraktikum, unterschiedliche Praxiseinrichtungen und eine enge Kooperation und Austausch mit den Praxisstellen, etc.
  • Musisches Profil: Instrumentalunterricht, praxisorientierte musikalische Ausbildung
  • Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage: Wir stehen für Toleranz und gegen Diskriminierung!
  • Lernentwicklungsgespräche: Lerncoaching

6. Welche Abschlüsse kann ich an der Fachakademie erwerben?

  • Staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional)
  • Fachgebundene Fachhochschulreife: erfolgreiches Bestehen der Abschlussprüfung und der Abschlussprüfung in Englisch; der Abschluss gilt nur in Bayern und ist auf die sozialen Fächer begrenzt; Leistungen im Zeugnis (Deutsch, Politik und Gesellschaft, Englisch, Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses)
  • Bundesweit geltende Fachhochschulreife: Der Abschluss gilt außerhalb von Bayern und ist nicht auf die sozialen Fächer begrenzt; Zusätzlich muss das Ergänzungsfach Mathematik belegt werden
  • Fachgebundene Hochschulreife: Der Abschluss gilt nur in Bayern und ist auf die sozialen Fächer an den Universitäten begrenzt; Der Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis und dem Abschlusszeugnis der fachgebundenen Fachhochschulreife ist 1,5 oder besser

7. Wie ist die Ausbildung finanziert?

  • In der gegliederten Ausbildung erhalten die Studierenden im ersten Ausbildungsjahr (SEJ) ca. 550 € Ausbildungsvergütung
  • Ab dem zweiten Ausbildungsjahr an der Fachakademie können die Studierenden Aufstiegs-BAföG beantragen. Die Höhe beträgt max. 15.000 €, davon müssen 50% nicht mehr zurückgezahlt werden.
  • Im Berufspraktikum wird eine Vergütung von mind. 1.250 € bezahlt.
  • In der praxisintegrierten Ausbildung erhalten die Studierenden im ersten Ausbildungsjahr ca. 1.140 €, im zweiten Ausbildungsjahr ca. 1.220 € und im dritten Ausbildungsjahr 1.330 €
  • Meisterbonus: Bayern zahlt den Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro als Prämie

8. Welche Praktika kann ich während der Ausbildung ableisten?

  • Sozialpädagogisches Einführungsjahr: Dieses Praxisjahr absolvieren Sie in einer sozialpädagogischen Einrichtung Ihrer Wahl (in der Regel im Kindergarten, Krippe oder Hort).
  • Sie haben an 2 Tagen schulische Ausbildung an der Fachakademie (Mo.-Di. oder Mi.-Do.) und an 3 Tagen sind Sie in der Praxis mit ca. 20 Arbeitsstunden
  • In der praxisintegrierten Ausbildung:
    • Dreijährige praktische Ausbildung mit insgesamt 2.400 Praxisstunden (am Ende der dreijährigen Ausbildung)
    • 40 Praxisstunden in der Grundschule
    • Mindestens 2×200 Praxisstunden in einem anderen Arbeitsfeld (z.B. Hort, Krippe, Jugendhilfeeinrichtungen)
    • Anrechnungsstunden für die schulischen Aufgaben
    • 29 bzw. 30 Tage Urlaub
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Möglichkeit für ein Auslandspraktikum: Ungarn, Tschechien, Österreich oder Rumänien (Erasmus +)

9. Welche Unterrichtsfächer habe ich während der Ausbildung?

  • Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
  • Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung
  • Kunst- und Werkpädagogik
  • Musikpädagogik/Rhythmik/Bewegungspädagogik
  • Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung
  • Ökologie/Gesundheit
  • Literatur- und Medienpädagogik
  • Theologie/Religionspädagogik
  • Politik und Gesellschaft/Soziologie
  • Deutsch
  • Englisch

10. Welche Übungen und Wahlfächer kann ich in der Ausbildung belegen?

  • Übungen zu Achtsamkeit
  • Frühkindliche Bildung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Stimmbildung
  • Philosophieren mit Kindern
  • Erlebnispädagogik
  • Ergänzungsfächer: Mathematik und Englisch

11. Wie viele Leistungsnachweise muss ich schreiben?

  • Leistungsnachweise sind Klausuren, Kurzarbeiten, mündliche und gegebenenfalls praktische Leistungen.
  • Sie schreiben im Schuljahr mindestens zwei schriftliche und zwei mündliche Leistungsnachweise pro Fach.
  • In den fachpraktischen Fächern, wie zum Beispiel Kunst- und Werkerziehung werden auch praktische Leistungsnachweise erhoben.

12. Welche Abschlussprüfungen muss ich schreiben?

  • Schriftliche staatliche Abschlussprüfungen in den Fächern Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik (240 Minuten) und Literatur- und Medienpädagogik oder Theologie und Religionspädagogik (180 Minuten)
  • Im Ergänzungsfach Englisch (160 Minuten)
  • Mündliche Abschlussprüfung im Fach Praxis- und Methodenlehre von 30 Minuten
  • Facharbeit
  • Praktische Prüfung
  • Colloquium von 30 Minuten

13. Was bedeutet Schweigepflicht?

  • Die Mitarbeiter der Fachakademie stehen in Bezug auf die Darstellung aus der Praxis, die aufgeführten Daten und Namen in allen Berichten und persönlichen Gesprächen unter Schweigepflicht.
  • Alle Auszubildenden stehen unter Schweigepflicht. Sie sind generell gem. § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet und machen sich strafbar, wenn sie unbefugt ein fremdes, ihnen anvertrautes Geheimnis offenbaren.

14. Wo kann ich nach der Ausbildung arbeiten?

  • Kinderkrippe, Kindergarten, Hort
  • Stationäre und teilstationäre Jugendhilfe
  • Einrichtungen für Menschen mit heil- und sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit
  • Ganztagesschulen, Arbeit mit Schulkindern

15. Wie viel verdienen Erzieher nach der Ausbildung?

  • Diakonie hat eigene Tarifvereinbarungen, die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Bayern (AVR-Bayern). Für Erzieher erhalten hier beim Start in den Beruf (Erfahrungsstufe 1) ein monatliches Bruttogehalt von 3.398,08 Euro.